Versicherungen aus dem Bereich Luft- und Raumfahrttechnik
In der Luft- und Raumfahrttechnik ist mancher Job mehr als nur gefährlich. Andererseits besteht auch seitens der Betreiber, also Fluggesellschaften und Forschungszentren, eine gewisse Versicherungspflicht gegenüber ihren Passagieren und der beförderten Fracht, aber auch gegenüber Mitarbeitern und deren Angehörigen. So gibt es auch entsprechende Versicherungsgesellschaften, die sich hauptsächlich an Unternehmen richten, die in der Luft- und Raumfahrttechnik tätig sind – und an Angestellte dieser Firmen.
Versicherungen für Fluggesellschaften und deren Mitarbeiter
Wie jedes Unternehmen benötigt eine Fluggesellschaft eine Haftpflichtversicherung, die zum Beispiel dann einspringt, wenn einem Passagier durch Schuld der Gesellschaft etwas zustößt. Ebenso gibt es Produkte zur Unfall- und Sachversicherung, die zum Beispiel bei zerstörtem Gepäck, verlorengegangenen Gepäckstücken oder auch beschädigter Fracht im logistischen Bereich eingreift. Es handelt sich bei den Gegenständen an Bord ja nicht immer um Passagier-Gepäck, sondern sehr oft auch um Waren, die über den Luftweg von einem Kontinent zum anderen gebracht werden. Wie auch eine Spedition hier ihre Fracht versichert, damit bei einem Unfallgeschehen der Schaden nicht ins Unendliche geht, kann diese Versicherungsform auch durch eine Fluggesellschaft genutzt werden. Ein Anbieter, der sich auf die Angebote für Luft- und Raumfahrtunternehmen spezialisiert hat, ist www.aon.com.
Weit über diesen Bereich hinaus reichen die heute nötig gewordenen Versicherungen gegen den Terrorismus. Leider muss trotz aller Kontrollen und Sicherheitsbestimmungen immer wieder davon ausgegangen werden, dass schlimme Dinge passieren, die den Fluggesellschaften auch Schaden zufügen. Um bei einer Katastrophe ähnlich des 11. September wenigstens diesen wirtschaftlichen Schaden in Grenzen zu halten, gibt es heute Versicherungen, die speziell in diesem Fall eine Schadensregulierung anbieten.
Schon ein kleiner Ausfall kann für die jeweilige Fluggesellschaft immense Kosten nach sich ziehen. Ein gutes Beispiel ist die Aschewolke, die von Island ausgehend den Flugverkehr in Europa einige Tage blockierte. Solche Flugausfälle kosten Geld, das die Gesellschaft ohne eine Versicherung erst einmal aufbringen muss. Wer hier ein entsprechendes Angebot nutzen kann, reduziert finanzielle Ausfälle aber auch, wenn diese durch Triebwerksschäden oder andere technische Mängel zustande kommen, die einen Start des Flugzeugs unmöglich machen.
Astronauten und deren Angehörige
Ein Astronaut ist in seiner Arbeit einem höheren Risiko ausgesetzt, als manch anderer Arbeitnehmer. Selbst ein Pilot oder eine Stewardess sind ja durch das regelmäßige Fliegen einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt – sehr selten wird ein Flugzeugabsturz überlebt. Wie die Katastrophe der Raumfähre Challenger, bei der alle sieben Astronauten ums Leben kamen, aber zeigt, muss auch an das Risiko dieser wichtigen Forschungsarbeit gedacht werden. Während sich mancher Arbeitnehmer in einem Büro nach einem Preisvergleich von Lebensversicherungen noch überlegt, ob er überhaupt eine solche Versicherung abschließen soll, ist für den Astronauten die Absicherung seiner Familie im Falle eines Falles ein sehr wichtiges Thema. Aber auch Flugzeugpiloten und Stewardessen wollen ihre Angehörigen nicht unversorgt lassen, hoffen aber natürlich, von jedem Flug heil wieder nach Hause zurückkehren zu können. Dennoch darf man den Kopf nicht in den Sand stecken und muss klar erkennen, dass das Risiko in einem solchen Beruf ungleich höher ist, weswegen Lebensversicherung und Unfallversicherung hier sehr wichtige Aspekte sind.
Versicherungen für Passagiere
Abseits der bekannten Reiserücktrittsversicherung (www.auslandstreff.de) gibt es noch andere Produkte, die die Passagiere von Flugzeugen überdenken sollten. Wer mit hochwertigem Gepäck oder – beispielsweise bei einem Umzug ins Ausland – mit einer wertvollen Fracht fliegt, muss auch über eine Gepäckversicherung nachdenken. Diese haftet, wenn das Gepäck verschwindet, wenn es gestohlen oder beschädigt wird. So erhält der Passagier wenigstens den materiellen Gegenwert der Fracht oder des Gepäcks aus der eigenen Versicherung zurückerstattet. Ob nun ein Vielflieger unbedingt eine Lebensversicherung mit der Unfall-Doppeltod Klausel abschließen muss, bleibt ihm selbst überlassen. In Deutschland gibt es – nicht nur für den Bereich der Luft- und Raumfahrt, viele Menschen, die deutlich überversichert sind, aber auch einen großen Anteil derer, die viel zu wenig über Versicherungen zu den unterschiedlichsten Risiken nachdenken und neben der Pflichtversicherung für das Auto nicht einmal eine Hausratversicherung abgeschlossen haben.